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Feuerlöscher im Büro: Was Berliner Betriebe bei der Brandschutz-Grundausstattung beachten sollten

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Ein Feuerlöscher hängt neben der Büroküche, ein zweiter steht vielleicht im Lager. Reicht das für den Betrieb? Wer ein Büro, eine Praxis oder ein Geschäft in Berlin führt, sollte mehr prüfen als die bloße Anwesenheit eines Geräts. Entscheidend sind unter anderem Löschleistung, Standort und Wartungszustand. Mit ein paar grundlegenden Fragen lässt sich erkennen, wo die eigene Ausstattung genauer betrachtet werden muss.

Warum Feuerlöscher im Büro keine Kür sind

Arbeitgeber müssen ihre Arbeitsstätten so ausstatten, dass Entstehungsbrände bekämpft werden können. Die Arbeitsstättenverordnung bildet dafür den rechtlichen Rahmen; die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ beschreibt, wie die Anforderungen unter anderem bei Feuerlöscheinrichtungen umgesetzt werden. Sie gilt auch für ein kleines Büro. Wie die passende Ausstattung aussieht, hängt aber von den Räumen und ihrer Nutzung ab.

Der Ausgangspunkt ist die Gefährdungsbeurteilung: Welche brennbaren Stoffe sind vorhanden, wo könnten Brände entstehen und wie werden die Räume genutzt? In einem überwiegend mit Schreibtischen ausgestatteten Büro stellen sich andere Fragen als in einem Betrieb mit Werkstatt oder Lagerfläche. Auch innerhalb eines Standorts können die Bedingungen unterschiedlich sein. Die Grundausstattung ist deshalb keine Einkaufsliste, die sich allein aus der Zahl der Beschäftigten ableiten lässt. Sie soll vor Ort erreichbar und für die möglichen Entstehungsbrände geeignet sein.

Wie viele Feuerlöscher braucht ein Betrieb wirklich?

Für die Grundausstattung verwendet die ASR A2.2 sogenannte Löscheinheiten, kurz LE. Sie machen die Löschleistung verschiedener Geräte vergleichbar. Ausgangspunkt der Berechnung ist die Grundfläche der Arbeitsstätte, bei mehreren Ebenen die Summe ihrer Grundflächen. Anschließend wird ermittelt, welche Löschleistung für die relevanten Brandklassen erforderlich ist und mit welcher Art, Anzahl und Größe von Feuerlöschern sie erreicht wird. Ein Gerät mit mehr Inhalt ist dabei nicht automatisch für jeden Einsatzort die bessere Wahl: Maßgeblich sind seine ausgewiesene Löschleistung und seine Eignung für den jeweiligen Brand.

Bei der Grundausstattung werden im Regelfall nur Feuerlöscher angerechnet, die jeweils mindestens sechs LE aufweisen. Für mehrgeschossige Gebäude verlangt die ASR zudem mindestens sechs LE auf jedem Geschoss. Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen für kleinere Geräte; aus ihnen wird jedoch keine allgemeine Regel für jedes Büro. Ein einzelner Löscher an der Eingangstür genügt also nicht schon deshalb, weil seine LE-Zahl rechnerisch hoch erscheint. Die Geräte müssen auch von den Arbeitsplätzen aus gut erreichbar sein.

Hilfreich ist ein Blick auf die Brandklassen: Klasse A betrifft Brände fester Stoffe wie Papier oder Holz, Klasse B Brände flüssiger oder flüssig werdender Stoffe. Ein Löscher muss zu den am Standort relevanten Risiken passen. Für eine Büroküche mit besonderen Gefahren oder angrenzende Betriebsbereiche kann eine gesonderte Betrachtung nötig sein. Garleff & Sohn unterstützt als Unternehmen für Brandschutz in Berlin bei der Auswahl der Geräte und bietet Beratung zur Platzierung sowie Lieferung und Montage an. Das ist besonders nützlich, wenn sich ein Standort über mehrere Räume oder Etagen erstreckt.

Richtige Platzierung, Kennzeichnung und Zugänglichkeit

Ein geeigneter Feuerlöscher hilft wenig, wenn ihn im entscheidenden Moment niemand findet oder erreicht. Nach ASR A2.2 soll der tatsächliche Laufweg zum nächstgelegenen Gerät höchstens 20 Meter betragen. Gemeint ist nicht die Luftlinie auf einem Grundriss: Türen, Flure und die Wege um Möbel herum zählen mit. Eine zweckmäßige Griffhöhe liegt zwischen 0,80 und 1,20 Metern. So kann das Gerät gut entnommen werden, ohne dass Beschäftigte erst auf einen Stuhl steigen oder hinter Schränke greifen müssen.

Bei einem Rundgang durch die Räume lassen sich einige Punkte unmittelbar prüfen:

  • Ist der Feuerlöscher auf dem üblichen Weg durch den Arbeitsbereich schnell erreichbar, auch wenn Türen geschlossen sind?
  • Ist sein Standort mit dem Brandschutzzeichen F001 erkennbar gekennzeichnet?
  • Stehen keine Kartons, Pflanzen oder Möbel vor dem Gerät?
  • Ist der Löscher vor Beschädigung und, falls der Standort es erfordert, vor Witterungseinflüssen geschützt?

Gerade in Berliner Betrieben mit wechselnder Raumnutzung lohnt sich dieser Blick regelmäßig. Wird aus einer offenen Bürofläche eine Reihe abgeschlossener Räume oder zieht ein Team auf eine andere Etage, können bisher günstige Standorte unpraktisch werden. Die Wege zur Ausstattung müssen auch dann noch passen. Beschäftigte sollten außerdem wissen, wo sich die Geräte befinden; ein Kennzeichen allein ersetzt diese Orientierung nicht.

Wartung und Prüfung nicht vergessen

Auch ein unbenutzter Feuerlöscher braucht Aufmerksamkeit. Für tragbare Geräte sieht die ASR A2.2 eine sachkundige Prüfung in regelmäßigen Abständen von höchstens zwei Jahren vor; die Instandhaltung orientiert sich unter anderem an DIN 14406 Teil 4. Je nach Einsatzbedingungen können kürzere Abstände erforderlich sein. Wer die Termine für mehrere Büroflächen verwaltet, fährt gut damit, Standort, Gerät und nächsten Prüftermin zentral zu erfassen. So geht ein Löscher im selten betretenen Nebenraum nicht zwischen anderen Aufgaben der Gebäudeverwaltung unter.

Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren. Das hilft nicht nur beim Nachweis, sondern zeigt auch, ob ein Gerät instand gesetzt oder ersetzt werden muss. Im Alltag sollten Beschäftigte offensichtliche Probleme melden: etwa eine beschädigte Sicherung, ein fehlendes Gerät oder einen Löscher, der nach einem Einsatz wieder an seinen Platz gestellt wurde. Ein benutzter Feuerlöscher ist kein Gerät, das bis zum nächsten regulären Termin unbeachtet bleiben sollte. Wird bei der Prüfung ein Mangel festgestellt, muss die erforderliche Ausstattung bis zur Behebung weiterhin sichergestellt sein.

Praktisch ist es, Wartung und Standortkontrolle nicht miteinander zu verwechseln. Die fachkundige Prüfung beurteilt den Zustand des Geräts. Ob inzwischen ein Aktenschrank den Zugang verstellt oder eine neue Trennwand den Laufweg verändert hat, fällt dagegen oft zuerst beim Rundgang durch den Betrieb auf. Beides gehört zu einer Ausstattung, auf die Beschäftigte im Ernstfall tatsächlich zugreifen können.

Brandschutzhelfer: die Mitarbeiterseite der Pflicht

Feuerlöscher bereitzustellen ist nur ein Teil der Aufgabe. Beschäftigte müssen auch wissen, wie sie sich bei einem Brand verhalten. Die ASR A2.2 sieht vor, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern auszubilden. Bei normaler Brandgefährdung gelten in der Regel etwa fünf Prozent der Beschäftigten als ausreichend. Diese Zahl ist jedoch kein Wert, der unabhängig vom Arbeitsalltag funktioniert: Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit oder räumlich getrennte Bereiche können mehr ausgebildete Personen nötig machen.

Die Ausbildung umfasst Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes und das Verhalten im Brandfall sowie praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Dabei geht es nicht darum, Beschäftigte zu riskanten Löschversuchen zu ermutigen. Die eigene Sicherheit und die Alarmierung haben Vorrang; ein Löschversuch kommt nur infrage, wenn er ohne Eigengefährdung möglich ist. Garleff & Sohn bietet die Ausbildung von Mitarbeitenden in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen an.

Auch einmal geschultes Wissen sollte nicht dauerhaft als selbstverständlich gelten. Für die Auffrischung nennt die ASR A2.2 einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren als bewährte Praxis; die konkreten Abstände ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ändern sich Arbeitsplätze, Brandgefahren oder die Zusammensetzung eines Teams, ist es sinnvoll, die Planung der Brandschutzhelfer ebenfalls anzupassen. Bei der Auswahl zählt schließlich, wer während der tatsächlichen Betriebszeiten anwesend ist – nicht nur, wie viele Namen auf einer Schulungsliste stehen.

Für den ersten Überblick reichen oft drei Fragen: Stimmen Löschleistung und Anzahl der Geräte, sind sie von überall gut erreichbar und sind Prüfung sowie Schulung organisiert? Wenn Räume umgebaut wurden oder die Ausstattung lange nicht überprüft wurde, lohnt sich eine fachkundige Bestandsaufnahme. So wird aus dem Feuerlöscher an der Wand eine durchdachte Grundausstattung für den Arbeitsalltag.

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